§ 1. Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Sunlime Web Innovations GmbH, Leopold-Figl-Straße 1/405, A-8430 Leibnitz und der Standort in Graz Neutorgasse 57, 8010 Graz, im Folgenden Sunlime genannt und dem Auftraggeber gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Fassung. Etwaige, diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechende Vertragsbedingungen des Auftraggebers, sind unwirksam.
§ 2. Leistungsbeschreibung
Sunlime erbringt für Auftraggeber IT-Dienstleistungen entsprechend der Leistungsbeschreibung in den jeweiligen Angeboten.
Zeitpläne:
Von Sunlime bekanntgegebene Zeitpläne sind unverbindlich und setzen voraus, dass der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten erfüllt. Dies gilt auch für vom Auftraggeber beauftragte Dritte. Im Falle von Änderungen der Anforderungen durch den Auftraggeber verlieren die bekanntgegebenen Zeitpläne deren Gültigkeit.
Support:
Nach Übergabe des Webprojektes ist jeder weiterer Support per Telefon, E-Mail etc. kostenpflichtig, der Stundensatz beträgt € 136,50 (netto). Wartungsverträge beinhalten keine Supportleistungen.
Änderungen der Anforderungen:
Sollten sich während der Konzeptionsphase und während des Designprozesses neue, nicht im Angebot enthaltene Anforderungen ergeben, so werden diese gesondert angeboten. Das betrifft auch notwendige Änderungen von Materialien, die vom Auftraggeber bereitgestellt werden. Zusätzliche Aufwände aufgrund von Änderungen der Anforderungen sind kostenpflichtig, der Stundensatz beträgt € 136,50 (netto).
Abgrenzung:
Nachstehende Leistungen sind vom Leistungsumfang nicht umfasst und werden nur im Fall einer ausdrücklichen, schriftlichen Vereinbarung erbracht:
• Wartung
• Schulung
• Dokumentation
• Domains und Server sowie deren Konfiguration
• HTTPS Zertifikate
• Explizite Maßnahmen für die Suchmaschinenoptimierung
• SEA (off-Site), Internetmarketing, Maßnahmen wie Google AdWords, Webmastertools etc.
• Newslettersystem
§ 3. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet und hat alle zur Vertragserfüllung notwendigen Daten und weitere Informationen rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen. Kosten für Mehraufwände von Sunlime aufgrund der Verletzung von Mitwirkungspflichten des Auftraggebers sind vom Auftraggeber zu bezahlen, der Stundensatz € 136,50 (netto).
Die Verantwortung für den Inhalt des Webprojektes trägt der Auftraggeber, insbesondere für die Bereiche Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Strafrecht.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Sunlime nur solche Bilder, Schriften, Texte und sonstige Dokumente zur Auftragserfüllung zu übergeben, bei denen er über die erforderlichen Verwertungsrechte verfügt. Der Auftraggeber hält Sunlime hierfür schad- und klaglos.
Der Auftraggeber hat das Webprojekt vor Veröffentlichung zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen.
Wird Sunlime mit der Installation des Webprojektes beauftragt, hat der Auftraggeber Sunlime die hierfür erforderlichen Zugangsdaten bekanntzugeben. Vor Durchführung der Installationsarbeiten ist der Auftraggeber verpflichtet, ein Backup seines bestehenden Systems zu erstellen.
Der Auftraggeber ist aus Sicherheitsgründen verpflichtet sein System laufend zu aktualisieren Angriffe von Hackern hintanzuhalten. Der Auftraggeber ist verpflichtet bei seinem Provider ein laufendes Backup zu beauftragen.
§ 4. Preise, Fälligkeit, Rechnung
Alle Preise in Angeboten und anderen Dokumenten sind zuzüglich Umsatzsteuer angegeben.
Die Schlussrechnung wird bei Veröffentlichung bzw. Übergabe des Webprojektes (der frühere Zeitpunkt ist maßgeblich) gelegt und ist binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge zu bezahlen. Die Übergabe erfolgt durch Installation des Webprojektes am hierfür vorgesehenen Server.
Verletzt der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten, u.a. indem für die Fertigstellung notwendige Inhalte nicht zur Verfügung gestellt werden, ist Sunlime berechtigt die bis dahin angefallenen Aufwände zu verrechnen.
Bei Dauerschuldverhältnissen sind die Kosten jeweils jährlich im Vorhinein zu entrichten.
Im Falle des Zahlungsverzuges gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmer.
Für etwaige Mahnungen werden jeweils Bearbeitungsgebühren von € 136,50 (netto) vereinbart.
Eine Aufrechnung ist nur zulässig, wenn die Forderung des Auftraggebers unbestritten oder gerichtlich festgestellt ist.
§ 5. Gewährleistung
Sunlime leistet Gewähr dafür, dass die erbrachten Leistungen nach dem Stand der Technik zum Zeitpunkt der Erbringung mängelfrei und grundsätzlich brauchbar sind, ohne allen denkbaren Anwendungsbedingungen zu genügen. Die Entscheidung über Art und Weise der technischen Umsetzung obliegt ausschließlich Sunlime, etwaige andere Möglichkeiten der Umsetzung stellen keine Mängel dar.
Das Frontend Design basiert auf Google’s Browser Support Richtlinien. Sunlime unterstützt immer die letzten beiden aktuellen Browserversionen von Firefox, Safari, Internet Explorer und Chrome sowie folgende jeweils aktuelle mobile Browserversion von iOS Safari, Android Browser sowie Chrome für Android. Für Browserkompatibilität mit anderen Browsers wird keine Gewähr geleistet, sofern die jeweiligen Browserkompatibilitäten nicht ausdrücklich im Angebot angeführt sind.
Die Vertragsparteien halten fest, dass es nach dem heutigen Stand der Technik nicht möglich ist, Software zu erstellen, die in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeiten. Nach dem Stand der Technik ist es nicht möglich für alle Gegebenheiten perfekte Responsive-Fähigkeit zu erreichen, dadurch bedingte Einschränkungen stellen keine Mängel dar.
Für Drittsysteme, das sind Frameworks, einzelne Komponenten hiervon, Content-Management-Systeme, Webshops, etc., ist die Gewährleistung ausgeschlossen, dies gilt sowohl für Open-Source als auch für Closed-Source-Systeme.
Die Gewährleistung ist ausgeschlossen für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, fehlerhafte Installation, geänderte Betriebssystem–komponenten, Schnittstellen oder Parameter, Änderung des Content-Management-Systems, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, abnormale Betriebsbedingungen und Änderungen, die vom Auftraggeber selbst oder Dritten vorgenommen wurden.
Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate. Im Falle von Mängeln, hat der Auftraggeber die Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen.
Mängel werden in angemessener Frist von zwei Wochen behoben, wobei der Auftraggeber Sunlime unentgeltlich unterstützt, die zur Analyse und Beseitigung der Mängel notwendigen Informationen erteilt, und die zu Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Verletzt der Auftraggeber seine Rügeobliegenheit oder seine Mitwirkungspflicht bei der Mängelhebung, verliert er seine Ansprüche. Die Erfüllung der Gewährleistung erfolgt primär durch Verbesserung. Können Mängel innerhalb der angeführten Frist nicht behoben werden, hat der Auftraggeber Sunlime schriftlich eine angemessene letzte Nachfrist zur endgültigen Mängelbehebung zu setzen. Behebt Sunlime auch innerhalb dieser Nachfrist die gerügten Mängel nicht, so hat der Auftraggeber das Recht, für den mangelhaften Teil der Leistungen vom Vertrag zurückzutreten.
Ist die Mängelrüge unberechtigt, hat der Auftraggeber Kosten in der Höhe von € 136,50 pro Stunde (netto) zu entrichten.
§ 6. Schadenersatz
Sunlime haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausdrücklich ausgeschlossen. Im Falle grober Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht mit dem Nettobetrag des jeweiligen Werkvertrages, bei dessen Umsetzung der Schaden eintrat, begrenzt. Der Anspruch auf entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Schadenersatz ist für Verzögerungen bei der Umsetzung des Werkvertrages ausgeschlossen.
Schadenersatz für Drittsysteme, das sind Frameworks, einzelne Komponenten hiervon, Content-Management-Systeme, Webshops, etc., ist ausgeschlossen.
Schadenersatz aufgrund der Verletzung von Mitwirkungspflichten des Auftraggebers ist ausgeschlossen.
Der Ersatz für Aufwände und Kosten des Auftraggebers für die Feststellung und im Zusammenhang mit der Kommunikation von Mängeln und Schäden ist ausgeschlossen.
Ein Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von 6 Monaten, nachdem der Auftraggeber Kenntnis vom Schaden erlangte, spätestens jedoch innerhalb von 3 Jahren ab Eintritt des (Primär)Schadens gerichtlich geltend gemacht werden, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen andere Fristen festsetzen.
§ 7. Dauerschuldverhältnisse
Dauerschuldverhältnisse werden grundsätzlich unbefristet abgeschlossen. Sie können jährlich jeweils am Monatsletzten, der dem Tag des Zustandekommens des Vertrages folgt, unter Einhaltung einer sechswöchigen Kündigungsfrist schriftlich gekündigt werden.
§ 8. Datenschutz
Sunlime legt größten Wert auf den Schutz der Daten des Auftraggebers. Die Verarbeitung und Nutzung sämtlicher Daten erfolgt zur Erfüllung und Abwicklung des jeweiligen Vertrages. Eine Weitergabe von Daten an Dritte ohne die ausdrückliche Einwilligung des Auftraggebers erfolgt nicht.
DSGVO bei Websites von Kunden:
Sunlime kann in weiterer Folge aufgrund der aktuellen Rechtslage keine Verantwortung und Haftung für eine datenschutzkonforme Ausgabe der Website von Kunden übernehmen. Die Einhaltung der DSGVO ist in letzter Instanz vom Kunden selbst oder dessen Rechtsbeistand oder Datenschutzbeauftragten sicher zu stellen und zu verantworten. Auf Regressansprüche auf Sunlime im Falle von Abmahnungen oder Klagen im Falle von DSGVO-Verletzungen wird bei Abschluss eines Vertrages zwischen Sunlime und dem Kunden explizit verzichtet.
§ 9. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu deren Gültigkeit der Schriftform, dies gilt auch für das Abgehen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam und die Vertragspartner halten fest, dass keine mündlichen Nebenabreden getroffen wurden.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die der Absicht der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
Die Vertragssprache ist Deutsch. Es gilt Österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Als Gerichtsstand wird ausschließlich Leibnitz vereinbart.
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Gültig ab 08.07.2024